Vertrag Musikzug

Vertrag

zwi­schen der

Närrischen Bürgerinitiative Bodenheim 1986 e.V.
vertreten durch den 1. Vorsitzenden Tobias Rehberg

und

Der oben genann­te Ver­ein ver­pflich­tet sich am Sams­tag, den 06.02.2026 am Boden­hei­mer Fast­nachts­um­zug musi­ka­lisch teil­zu­neh­men.

Die När­ri­sche Bür­ger­initia­ti­ve Boden­heim 1986 e.V. zahlt hier­für ein Hono­rar in Höhe von: 

Die Zah­lung erfolgt (bis spä­tes­tens zwei Wochen) nach der Ver­an­stal­tung per Über­wei­sung auf das fol­gen­de Kon­to:

Der Ver­trag ist von bei­den Sei­ten inner­halb von vier Wochen nach Abschluss künd­bar.

Tritt einer der Ver­trags­part­ner nach die­ser Frist zurück, so hat er einen Scha­dens­er­satz in Höhe von 50 % des Hono­rars an den Ver­trags­part­ner zu zah­len. Der musik­trei­ben­de Ver­ein hat bei Spiel­un­fä­hig­keit das Recht, anstel­le der Scha­dens­er­satz­leis­tung, einen ande­ren gleich­wer­ti­gen Ver­ein für die Ver­an­stal­tung zu ver­pflich­ten.

Ver­hin­dert höhe­re Gewalt die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung, so sind bei­de Ver­trags­part­ner von Scha­dens­er­satz­pflich­ten befreit.

Der Ver­an­stal­ter über­nimmt, wäh­rend der Teil­nah­me am Fast­nachts­um­zug, die Ver­si­che­rung sowie die anfal­len­den Gebüh­ren (GEMA u. a.) für den musik­trei­ben­den Ver­ein.

Wir erken­nen die Ver­trags­be­din­gun­gen an.